Kommando- und Mannschaftsfahrzeuge der Feuerwehr benötigen für die Blaulichtführung gemäß dem Kraftfahrgesetz eine Bewilligung des Landeshauptmannes. „Durch die vorgestern im Nationalrat verabschiedete KFG-Novelle wurde dieses Bewilligungsverfahren ersatzlos gestrichen.
"Diese Gesetzesänderung der ÖVP-geführten Bundesregierung ist sehr zu begrüßen. Hier fällt ein erheblicher bürokratischen Aufwand weg, da für jedes einzelne Fahrzeug ein -meist befristeter- gesonderter Blaulicht-Bescheid erstellt werden musste. Der Großteil des Verfahrens wurde in Tirol über den Landesfeuerwehrverband für die einzelnen Einheiten abgewickelt. Jede Entbürokratisierung erleichtert generell das Feuerwehrwesen und erhöht die Attraktivität für neue freiwillige Mitglieder“, bewertet heute der für das Feuerwehrwesen in der Tiroler Landeshauptstadt zuständige VBM Johannes Anzengruber diese legistische Erleichterung für die Feuerwehren.