Der für die Sicherheit in Innsbruck zuständige VBM Johannes Anzengruber begrüßt die von der Tiroler Polizeipressestelle bekanntgegebene Entscheidung der Sicherheitsbehörden die Schutzzonen „Spielplatz Rapoldipark“ und „Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße“ ab 25. September wieder für ein Jahr zu verlängern. „Beide Schutzzonen haben sich neben den Waffenverbotszonen sehr positiv zur Stabilisierung der Sicherheitslage in Innsbruck ausgewirkt. Der gewünschte Präventionseffekt ist eingetreten. Zusätzlich trugen die Schutzzonenverordnungen wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung bei“, bewertet VBM Johannes Anzengruber die Auswirkungen dieser Schutzzonen.
Zur Erinnerung: Erst vor 2 Monaten am 1. Juli 2020 wurde aufgrund zahlreicher Vorkommnisse sowie auf den Initiativen der Anwohner und der Volkspartei eine neue Schutzzone im Bereich der Mentlvilla erlassen.
Die Einrichtung einer Schutzzone ist eine sicherheitspolizeiliche Maßnahme. Schutzzonen werden von Sicherheitsbehörden verordnet, um Minderjährige vor den Auswirkungen krimineller Handlungen an bestimmten Orten effektiver schützen zu können. Sie stellen im Gegensatz zum Platzverbot kein generelles Betretungsverbot dar, sondern ermöglichen es den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, bestimmte Personen, von denen kriminelle Handlungen zu erwarten sind, aus der Schutzzone zu weisen und ihnen das Betreten derselbigen zu untersagen. Die Schutzzonen wurden in der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2004 unter der Bundesregierung SchüsseI II legistisch eingeführt.