Das von der Volkspartei initiierte Fairnessabkommen für die Wahlbewegung zur Innsbrucker Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 22. April 2018 sowie zur Bürgermeisterstichwahl am 6. Mai 2018 wurde jetzt von acht wahlwerbenden Parteien unterzeichnet. „Ein Wettbewerb der Ideen und keine Untergriffe sollen bei der kommenden Gemeinderatswahl im Vordergrund stehen. Die Wahlauseinandersetzung kann ruhig hart in der Sache, aber zugleich fair im Umgang miteinander erfolgen. Bei der letzten Nationalratswahl wurde vor allem im sozialen Netz ein neuer Tiefpunkt eines Schmutzkübelwahlkampfes erreicht. Das wollen wir in Innsbruck wohl alle nicht“, so VP-Bürgermeisterkandidat Stadtrat Franz X. Gruber. Hier das Abkommen im Wortlaut:
Präambel
Die unterzeichnenden wahlwerbenden Listen sehen in einem sachlichen und fairen Wahlkampf den richtigen Weg, um im Sinne einer lebendigen Demokratie mit einem Wettbewerb der Ideen die Wählerinnen und Wähler zu überzeugen. Die unterzeichnenden wahlwerbenden Listen wollen mit diesem Fairnessabkommen ein klares Bekenntnis zur demokratischen Vielfalt und zum demokratischen Willensbildungsprozess zum Ausdruck bringen, welcher nach Ansicht der unterzeichnenden wahlwerbenden Listen auf Basis eines fairen und respektvollen Umgangs bestmöglich zu verwirklichen ist.
Die wahlwerbenden Listen und deren Kandidatinnen und Kandidaten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie allfällige Personenkomitees unterlassen
1. persönliche Verunglimpfungen, Diffamierungen und Behauptungen über Mitglieder anderer wahlwerbenden Listen, die nicht eindeutig nachweisbar sind.
2. Angriffe auf Persönlichkeitsrechte oder Aussagen, die das Privatleben berühren.
3. organisierte Störungen von Wahlveranstaltungen anderer wahlwerbenden Listen.
4. Beschädigung, Fälschung, Entfernung und Überklebung von Werbeflächen anderer wahlwerbender Listen.
5. diskriminierende Äußerungen bei Wahlveranstaltungen bzw. in Slogans und Fotos auf Plakaten, Inseraten, im Internet und in den sozialen Netzwerken.
6. die Erstellung und Verbreitung eindeutig erkennbarer falscher Behauptungen.
7. die Einrichtung von Seiten und Profile in sozialen Medien, die den Anschein erwecken von anderen, als den eigenen Kandidatinnen bzw. Kandidaten betrieben zu werden.
8. und verpflichten sich auf Nachfrage zu finanzieller Transparenz.
Die wahlwerbenden Listen übermitteln diese Vereinbarung allen Gruppen ihrer Organisationsbereiche sowie allen Wahlwerbern und autorisierten Personenkomitees.
Dieses Fairnessabkommen wird nach Unterzeichnung den Medien zur Kenntnis gebracht und auf den Internetseiten der wahlwerbenden Gruppierungen veröffentlicht.
Im Falle eines Verstoßes oder eines vermuteten Verstoßes gegen die Wahlkampfvereinbarung ist ehest ein persönlicher Kontakt aller Wahlkampfleiterinnen bzw. Wahlkampfleiter herzustellen und auf diese Weise für Abhilfe zu sorgen. Sollte der Konflikt auf diese Weise nicht gütlich zu klären sein, treten die Spitzenkandidatinnen bzw. Spitzenkandidaten zusammen. Sollte auch auf diese Weise keine gütliche Einigung erreicht werden, kann die zuwiderhandelnde Gruppierung aus dem Abkommen ausgeschlossen werden.