Mit Anpassungen im Raumordnungsgesetz, in der Tiroler Bauordnung, dem Abgabengesetz, dem Aufenthaltsabgabegesetz und dem Freizeitwohnsitzgesetz hat der Tiroler Landtag gestern die Schrauben gegen illegale Freizeitwohnsitze und die steigende Wohnraumvermietung über Online-Plattformen wie Airbnb weiter angezogen.
„Mit der Einführung einer Genehmigungspflicht durch die Baubehörde bei gewerblicher Vermietung wird der Zweckentfremdung von teils ganzen Wohnanlagen ein Riegel vorgeschoben“, erklärt dazu VP-Wohnbausprecher LA Dominik Mainusch: „Wenn Wohnobjekte über Onlinevermietung zu Apartmenthäusern werden, dann schadet das nicht nur dem Standort, sondern heizt auch den ohnehin überhitzten Immobilienmarkt weiter an. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass der errichtete Wohnraum auch wirklich den Tirolerinnen und Tirolern zur Verfügung steht und nicht zum Renditebringer für ausländische Investoren wird.“
Entscheidend sei, dass das Gesetz ganz gezielt auf Anlegerwohnungen abstelle und nicht nicht pauschal jede Vermietung unmöglich mache, informiert Mainusch: „Wenn jemand in seinem eigenen Haus eine Ferienwohnung einrichtet, um beispielsweise die Finanzierung seines Eigenheims sicherstellen zu können, dann ist das auch zukünftig möglich.“
Auch für Tourismussprecher LA Mario Gerber ist es hoch an der Zeit, gegen die Auswüchse der Onlinevermietung vorzugehen. „Auf Plattformen wie Airbnb sind längst nicht mehr kleine Privatvermieter tonangebend, die ihre Wohnung mit Gästen teilen, sondern professionelle Großanleger, die durch ihre Praktiken die Wohnpreise in die Höhe treiben und den Markt ruinieren. Unser Ziel muss sein, bestehende Gesetzeslücken zu schließen und auch internationalen Online-Giganten wie Airbnb klar zu machen, das sie sich nicht im gesetzesfreien Raum bewegen. Die gestern beschlossene Novelle, die bereits mit 1. März in Kraft tritt, leistet dazu einen wichtigen Beitrag“, ist Gerber überzeugt.