Gestern ist die Novelle zum Innsbrucker Stadtrecht in Begutachtung gegangen. ÖVP-Sicherheitssprecher GR Franz Hitzl begrüßt darin ausdrücklich die geplante Kompetenzerweiterung der städtischen Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) im Bereich Bettelei. Durch die geplante Neufassung des § 38a im Innsbrucker Stadtrecht soll der Einsatzbereich der städtischen Aufsichtsorgane ausgedehnt werden. Schon bisher war eine Mitwirkung der städtischen Aufsichtsorgane an der Vollziehung der ortspolizeilichen Verordnungen pauschal vorgesehen, ihre Mitwirkung an der Vollziehung des Tiroler Landespolizeigesetzes war jedoch auf die Bereiche des Haltens und Führens von Hunden sowie der Lärmerregung beschränkt. Diese Mitwirkung soll nun auf den Bereich Betteln ausgeweitet werden, wo die städtischen Aufsichtsorgane die zuständige Landespolizeidirektion unterstützen sollen. Aufgrund der funktionellen Zuordnung zur Landespolizeidirektion ist die Bestellung vom Landespolizeidirektor vorzunehmen. Dieser kann die für die Mitwirkung geeigneten Mitarbeiter selbst wählen und es ist diesen eine Urkunde über die ihnen zukommenden Befugnisse auszustellen.
„Durch die mögliche Hinzuziehung der Bediensteten der MÜG könnte das Betteln in der Landeshauptstadt Innsbruck intensiver kontrolliert werden und das aggressive sowie das gewerbsmäßige Betteln besser eingedämmt werden. Das verstärke Kontrollieren der organisierten Bettlergruppen würde dem Wunsch zahlreicher Bürger entsprechen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch bei Landesrat Johannes Tratter bedanken, der auf Landesebene federführend bei der Vorbereitung der Stadtrechtsnovelle tätig war“, so GR Hitzl abschließend.