Ziel der Förderung ist, einkommensschwache ArbeitnehmerInnen und ihre Familien, die auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Einkommensverluste erleiden, finanziell zu unterstützen. FördernehmerInnen können unselbständig Erwerbstätige sein, die im Zeitraum zwischen 15. März und 15. Juni 2020 aufgrund der Corona-Krise ihren Arbeitsplatz verloren haben, ihr Beschäftigungsausmaß verringern mussten (Kurzarbeit) oder infolge der Zugehörigkeit zu einer Covid-19-Risikogruppe in einem Krankengeldbezug sind, und dadurch ein verringertes Haushaltseinkommen haben. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag pro Haushalt gewährt.
Die Antragstellung ist seit, 09.04.2020 möglich.
Unter nachfolgendem Link gibt es nähere Infos zu dem Angebot: <link https: www.tirol.gv.at gesellschaft-soziales soziales beihilfen formulare-unterstuetzung-covid-arbeitnehmerinnenfonds>