Zur Causa österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften hält VP-Nationalrat und Mitglied des parlamentarischen Innenausschusses Hermann Gahr fest: „Wenn jemand neben der österreichischen eine weitere Staatsbürgerschaft erwirbt, dann erlischt die österreichische automatisch. Wenn er den Erwerb vor den Behörden verbirgt, handelt er rechtswidrig und die österreichische Staatsbürgerschaft ist illegal. Die Rechtslage ist eindeutig und die entsprechenden Spielregeln sind einzuhalten.“ Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen der Nationalratsabgeordnete noch Verbesserungsbedarf sieht, habe Tirol in den vergangenen Jahren seine Hausaufgaben erfüllt und sei allen Verdachtsfällen auf illegale Staatsbürgerschaften konsequent nachgegangen, so Gahr.
Forderungen nach einer Generalamnestie, wie sie von der Tiroler Abgeordneten Berivan Aslan von den Grünen erhoben wurden, aber auch der Vorschlag der grünen Tiroler Soziallandesrätin Christine Baur nach einem Schnellverfahren zur Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft nach Aberkennung lehnt Hermann Gahr ab: „Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut und setzt ein klares Bekenntnis zu unserer Republik und unseren Werten voraus. Nur diejenigen sollen die Österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, die sich mit der Republik Österreich identifizieren und sich unseren Werten verbunden fühlen. Eine illegale Doppelstaatsbürgerschaft ist für mich kein Kavaliersdelikt, sondern ein Indiz, dass diese Verbundenheit nicht in der erforderlichen Tiefe vorhanden ist. Ein Schnellverfahren zur Wiedererlangung nach Aberkennung wäre ein falsches Signal und würde diese hohe Wertigkeit untergraben.“