Faire Beiträge und klare Regeln

Tirol geht den richtigen Weg in der Kinderbetreuung

Während die Liste Fritz mit ihrer ewigen Schwarzmalerei nun auch die Umsetzung des Rechts auf einen Kinderbildungs- und -betreuungsplatz für alle ab zwei Jahren schlechtreden will, stellt Florian Riedl, Sprecher der Tiroler Volkspartei für Familien und Kinderbetreuung klar: „Wer sich gegen ein zukunftsorientiertes System stellt, in dem Familien und vor allem Frauen in Zukunft echte Wahlfreiheit haben, der steht für ein rückwärtsgewandtes, frauenfeindliches Familienbild und verteidigt veraltete gesellschaftliche Ungleichheiten. Die Tiroler Landesregierung arbeitet konsequent an fairen, transparenten und verlässlichen Strukturen, von denen nicht nur die Eltern und ihre Kinder profitieren, sondern letztlich auch die Gemeinden.“ Riedl betont aber, dass in Zeiten angespannter Budgets Geld nicht einfach mit der Gießkanne ausgeschüttet werden dürfe, wie es offenbar der Liste Fritz vorschwebt: „Wenn alles gratis ist, ist es nichts wert. Wir als Volkspartei stehen für Leistung. Bund, Land und Gemeinden investieren viel Geld in den Ausbau der Kinderbetreuung, damit letztlich im Idealfall das gesamte verfügbare Potenzial für den heimischen Arbeitsmarkt genutzt werden kann. Wir setzen auf Leistbarkeit statt Kostenlosillusion, dafür gibt es mehr Verlässlichkeit, mehr Qualität und ein planbares System für alle“, so Riedl weiter.

Aktuell läuft die Pilotphase, vor der landesweiten Ausrollung des Rechts auf einen Kinderbildungs- und -betreuungsplatzes. Riedl sieht diese Pilotphase als Chance, um sich weiterentwickeln und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können. Zudem gibt es in eigens eingerichteten Arbeitsgruppen zur Harmonisierung der Betriebs- und Elternbeiträge einen laufenden Austausch mit VertreterInnen aus den Pilotgemeinden.

Fakten:

  • Als wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Festsetzung der Maßnahmen für eine Harmonisierung dient die Datenerhebung 2023. In den Pilotgemeinden wurden die Kosten, die eine Gemeinde für die Elementarbildung trägt, evaluiert.
  • Mit der Harmonisierung der Betriebsbeiträge wird sichergestellt, dass jede Gemeinde ihrer Verantwortung gerecht wird, unabhängig davon, ob die Gemeinden selbst Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätze anbieten oder nicht.
  • Die Harmonisierung der Betriebsbeiträge schafft eine einheitliche Vorgehensweise bei Vermittlung von Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätzen.
  • Betriebsbeitragszahlungen fallen nur bei Vermittlung an, wenn aufgrund fehlender gemeindeeigener Plätze der Versorgungsauftrag nicht erfüllt werden kann.
    • Eine Gemeinde ohne eigenes Angebot leistet einen fairen finanziellen Ausgleich.
    • Für jene Gemeinden, die den Versorgungsauftrag gemäß § 9 TKKG erfüllen, fallen keine Betriebsbeitragskosten an.
  • Eine landesweite einheitliche Vorgehensweise erleichtert Planung und Kalkulation für die Gemeinden. Die Tiroler Vermittlungsplattform schafft Transparenz. Anhand der Anmeldung wird ersichtlich, ob der Bedarf gedeckt werden kann, ob eine Vermittlung notwendig ist oder ob Plätze für gemeindefremde Kinder angeboten werden können.
  • Bereits bestehende interkommunale Vereinbarungen über bleiben unberührt.