In Tirol sind theoretisch rund zwölf Prozent der Landesfläche als Siedlungs- und Wirtschaftsraum verwendbar. Praktisch ist es deutlich weniger, will man unbebaute Frei- und Grünräume für Erholung und Landwirtschaft erhalten. Grund und Boden sind deshalb begrenzte und wertvolle Güter. Die Zillertaler VP-Landtagsabgeordnete und Sprecherin für den ländlichen Raum, Kathrin Kaltenhauser, setzt sich seit Jahren für den sparsamen Umgang mit Boden ein. „Mit jeder versiegelten Fläche reduzieren wir den Gestaltungsfreiraum zukünftiger Generationen. Der hohe Flächenverbrauch frisst sprichwörtlich unsere Zukunftschancen auf“, findet Kaltenhauser klare Worte. „Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, braucht es neben einer generell größeren, gesellschaftlichen Sensibilität für diese Problematik auch klare gesetzliche Grundlagen. Es ist deshalb ein riesen Schritt nach vorne, dass in den Novellen der Tiroler Bauordnung und des Tiroler Raumordnungsgesetzes, die heute in Begutachtung gehen, der sparsame Umgang mit Grund und Boden eine zentrale Rolle einnimmt“, sagt Kaltenhauser.
Durch die Novellierungen wird bei Neubauten von Handelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche ab 300 Quadratmetern zukünftig verpflichtend die Errichtung einer Tiefgarage oder eines Parkdecks vorgeschrieben, um so wertvollen Platz und Grünflächen zu sparen. Bei neuen Projekten soll zudem ein zusätzliches Stockwerk für Wohnungen oder Dienstleister eingezogen werden. „Wenn wir den Flächenverbrauch reduzieren wollen, dann müssen wir statt in Länge und Breite verstärkt in die Tiefe und in die Höhe bauen. Diesem Grundgedanken wird bei den nun auf den Weg gebrachten Gesetzesnovellen Rechnung getragen“, zeigt sich Kaltenhauser zufrieden und hofft, dass es nach der Begutachtungsphase schnell zu einem Gesetzesbeschluss im Landtag kommt.