Mit der Freiwilligenpauschale des Bundes sollen diverse Aufwendungen von Ehrenamtlichen pauschal abgegolten werden. Seit Jahresbeginn gibt es dafür die kleine und große Freiwilligenpauschale, die kleine (80 € pro Monat bzw. 1.000 € pro Jahr) kann jeder gemeinnützige Verein steuer- und sozialversicherungsfrei an seine Mitglieder auszahlen. Die große Freiwilligenpauschale (250 € pro Monat bzw. 3.000 € pro Jahr) gilt für Sozialdienste in der Gesundheitspflege, in der Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- oder Altenfürsorge und für Ausbildner bzw. Übungsleiter wie etwa Kapellmeister und Chorleiter. Heute ist im Parlament ein entsprechender Abänderungsantrag beschlossen worden, damit sind zukünftig auch anerkannte Religionsgemeinschaften dazu berechtigt, solche Freiwilligenpauschalen an Ehrenamtliche auszuzahlen. „Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie wichtig Menschen sind, die sich freiwillig engagieren. Gerade in der Dorfgemeinschaft ist vieles im gesellschaftlichen Leben nur durch das Engagement von zahlreichen Ehrenamtlichen möglich, vom Schützen- oder Bezirksmusikfest, bis hin zum Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr. Das betrifft natürlich auch die Kirchen. Die heute beschlossene Änderung ist vor allem als Wertschätzung für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Religionsgemeinschaften zu sehen, egal ob sie sich im Kirchenchor engagieren, in einem Pfarrcafé, im liturgischen Dienst oder vielem mehr. Danke an alle Freiwilligen für euren Einsatz!“, betont der Sprecher der Tiroler Nationalräte Hermann Gahr.