Der Tiroler Landtag in seiner dieswöchigen Sitzung mit den Stimmen der Tiroler Volkspartei, der Grünen, der FPÖ und der NEOS die Einführung einer Freizeitwohnsitzabgabe beschlossen. SPÖ und Liste Fritz stimmten dagegen. Auch wenn sich die Wohnungsproblematik dadurch nicht schlagartig lösen lasse, ist die Einführung einer solchen Abgabe für VP-Wohnbausprecher LA Dominik Mainusch ein wichtiger Mosaikstein hin zu mehr Gerechtigkeit und finanzieller Entlastung der Gemeinden. „Die Freizeitwohnsitzabgabe, die mit Jänner 2020 in Kraft treten wird, kommt zu einhundert Prozent den Tiroler Gemeinden zu Gute. Insgesamt rechnen wir mit einem Aufkommen von etwa acht Millionen Euro pro Jahr. Angesichts dessen, dass die Gemeinden auch für Freizeitwohnsitze die gesamte kommunale Infrastruktur wie Wasser, Kanal und Wege bauen und erhalten müssen, diese aber vom Bund nicht bei der Berechnung der Abgabenertragsanteile berücksichtig werden, ist ein Infrastrukturbeitrag mehr als gerechtfertigt“, unterstreicht Mainusch.
Als Mitverhandler sei es ihm wichtig gewesen, dass die neue Freizeitwohnsitzabgabe kein starres System werde, sondern flexible Elemente enthalte. „Die Tarife, die je nach Größe des Freizeitwohnsitzes gestaffelt sind, können von jeder Gemeinde innerhalb einer gewissen Bandbreite individuell festgelegt werden. Auch eine zonen- und ortsteilabhängige Abstufung ist möglich. Das gewährleistet, dass beispielsweise für Almhütten, für die seitens der Gemeinden fast keine Infrastrukturinvestitionen notwendig sind und die kaum als Hauptwohnsitz mobilisierbar sind, ein niedrigerer Tarif festgesetzt werden kann, als für Objekte die mitten im Dorfzentrum liegen“, erklärt der Fügener VP-Abgeordnete.
Er, so Mainusch, hoffe jedenfalls, dass die Abgabe auch einen positiven Effekt auf den Häuser- und Wohnungsmarkt habe: „Auch wenn die zusätzlichen Einnahmen für die Gemeinden erfreulich sind – noch lieber wäre es uns, wenn durch die Abgabe Freizeitwohnsitze wieder vermehrt als Hauptwohnsitze genutzt werden und nicht monatelang leer stehen würden. Ob dieser gwünschte Mobilisierungseffekt eintritt, werden wir nach Inkrafttreten ab Jänner 2020 genau beobachten.“