ÖVP-Sicherheitssprecher Franz Hitzl begrüßt das heute im Ministerrat beschlossene Fremdenrechtsänderungspaket. Zentrale Elemente des Pakets sind härtere Sanktionen für Asylwerber, die ihre Identität verschleiern. Hier ist ein Strafausmaß von bis zu 5.000 Euro oder drei Wochen Ersatzhaft vorgesehen. Für jene, die das Land trotz gültigen Ausreisebescheids nicht verlassen bzw. danach neu einreisen, kann eine Strafe von 5.000 bis zu 15.000 Euro bzw. sechs Wochen Ersatzhaft verhängt werden. Zudem wird das Asylaberkennungsverfahren für bereits straffällig gewordene Flüchtlinge beschleunigt.
„Diese neuen Maßnahmen werden auch ein effektives Mittel im Kampf gegen die Mitglieder der nordafrikanischen Suchtgiftszene in Innsbruck sein. Die Sanktionen treffen –nach Informationen aus dem Innenministerium– nicht nur neueingereiste Asylwerber, sondern auch Altfälle! Damit gerät auch die nordafrikanische Suchtgiftszene in Innsbruck ins Visier dieser neuen Fremdenrechtsbestimmungen, denn der Großteil dieser Personen hat einen negativen Asylbescheid oder hat über Jahre hindurch die Identität gezielt verschleiert“, betont GR Hitzl und erwartet sich dadurch bessere Handlungsmöglichkeiten für die Exekutive.
„Das Dealen in Innsbruck wird mit den neuen verwaltungsstrafrechtlichen Maßnahmen für diesen Täterkreis jedenfalls um einiges schwerer und unattraktiver. Die Fremdenrechtsnovelle wird voraussichtlich im Parlament im Frühjahr beschlossen. Ich erwarte mir daher im Herbst die ersten positiven Auswirkungen in Innsbruck. Diese neuen Regelungen sind aber nur ein Teil von einem Bündel an Maßnahmen, die notwendig sind, um die nordafrikanische Suchtgiftszene zu bekämpfen. Vorrangiges Ziel wird weiters sein, ein Abschiebeabkommen mit den nordafrikanischen Staaten auf EU-Ebene zu erreichen. “, so KO GR Hitzl abschließend.