Er ist sich sicher, dass es ein unverzichtbarer Schritt ist, um die illegale Migration nach Österreich zu reduzieren.
Das beschlossene Fremdenrechtsänderungsgesetz wird in erster Linie die freiwillige und zwangsweise Außerlandesbringung von rechtskräftig abgelehnten Personen vorantreiben. Die Erleichterung der Rückführung durch eine Ausweitung der Schubhaft führt auch dazu, dass die Menschen, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind, unterstützt werden können.
„Die drohenden Verwaltungsstrafen in Höhen von bis zu 15.000 Euro, wenn die abgewiesenen Asylwerber entweder nicht ausreisen oder wieder einreisen, wirken abschreckend“, sagt Hannes Rauch. Auch der Verlust der Grundversorgung, wenn die Anträge erstinstanzlich abgelehnt wurden, keine aufschiebende Wirkung erzielt werden kann und die Asylwerber an ihrer Ausreise nicht mitwirken, ist eine richtige und wichtige Maßnahme. Neben dem „Asyl auf Zeit“, der Beschränkung des Familiennachzugs und der Einführung einer kapazitätsorientieren Obergrenze komplettiert diese Novelle das Maßnahmenpaket gegen illegale Migration.