Auf Antrag von Landesrat Johannes Tratter segnete heute der Tiroler Landtag das neue Gesetz zur Vergnügungssteuer ab: „Ich freue mich, dass damit endlich die Vergnügungssteuer für Veranstaltungen abgeschafft wird. Wir bieten damit den Gemeinden gerade im sportlichen und künstlerischen Bereich eine Erhöhung der Attraktivität als Veranstaltungsort.“
„Im Gegenzug werden die Spiel- und Glücksspielautomaten bzw. Wettterminals höher besteuert, was als eine gesellschaftspolitische Maßnahme gesehen werden kann. Nicht betroffen davon sind Tischfußball-, Billardtische, Dartautomaten und Flipper“, informiert der Landesrat.
Die Vergnügungssteuer galt gemeinhin als „Bagatellsteuer“: „Die Einnahmen rechtfertigten den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zur Einhebung dieser Steuer nicht“, so Tratter. Dennoch ist die Abschaffung gerade für Städte ein Wettbewerbsvorteil. Auch für Vereinsfeste stellt das neue Gesetz eine spürbare Entlastung dar. Einerseits wegen der Zeitersparnis durch den Wegfall von Bürokratie, andererseits steigen die Einnahmen: „Gerade Vereinen, für die z.B. der jährliche Ball oft die Haupteinnahmequelle ist und die Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, kommt das neue Gesetz doppelt entgegen“, freut sich Tratter.