Die Tiroler Landesregierung hat heute auf Antrag von Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf ein neues Landespolizeigesetz für Tirol beschlossen. Vor allem für den Kampf gegen illegale Prostitution werden der Polizei damit neue Werkzeuge in die Hand gegeben. In Zukunft machen sich bei illegaler Prostitution beispielsweise nicht nur die Anbieter, sondern auch die Freier strafbar. „Diese Maßnahme hat bereits in anderen Bundesländern Wirkung gezeigt und die illegale Prostitution eingedämmt. Wir möchten den Zuhälterringen damit ihre Geschäftsgrundlage entziehen und den Straßenstrich mitsamt den Folgeproblemen, die damit verbunden sind, wirksam zurückdrängen“, erhofft sich die für das Landespolizeigesetz zuständige Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf einschneidende Wirkung.
Illegale Prostitution stellt zudem in Zukunft kein fortgesetztes Delikt mehr dar. Zoller-Frischauf konkretisiert: „Nach einer Anzeige konnten Prostituierte bis zum Abschluss des Verfahrens bisher nicht mehr für ein und dasselbe Delikt belangt werden. Für Polizeibeamte war das oft frustrierend, weil sie nach dem Erstdelikt praktisch keine rechtliche Handhabe mehr hatten, die illegale Tätigkeit zu unterbinden. Damit ist nun Schluss!“
Im Gegenzug fällt die Bedarfserhebung, die es in dieser Form nur mehr in Tirol gegeben hat. „Wir sind überzeugt, dass die Folgen dieser Liberalisierung überschaubar bleiben werden. Mir ist es lieber, dass Prostitution in legalen Einrichtungen, in denen Hygiene- und Gesundheitsstandards überwacht werden können, stattfindet, als in irgendwelchen Hinterhöfen. Auch im Sinne der Frauen, die in diesem Gewerbe tätig sind“, macht Zoller-Frischerauf abschließend deutlich.