Tirols Landeshauptmann Anton Mattle und die für Arbeitsmarkt zuständige Landesrätin Astrid Mair haben sich dafür eingesetzt, dass sich Leistung wieder mehr lohnt.. Der Bund nimmt die Forderungen auf und hat heute Mittag ein Leistungspaket vorgestellt.
Landeshauptmann Anton Mattle: „Wir wissen aus Studien, dass rund 10% der Pensionistinnen und Pensionisten nach Pensionsantritt geringfügig weiterarbeiten wollen, es aber wegen der vielen Abzüge nicht tun. Auf Dauer können wir es uns nicht leisten, auf dieses wertvolle Potenzial und die langjährige Erfahrung zu verzichten. Dass der Bund nun Anreize setzt, um dieses längere Arbeiten über das Regelpensionsantrittsalter hinaus attraktiv zu machen, ist ein wichtiger und richtiger Schritt – gerade angesichts des Arbeitskräftemangels. Nach der Pension freiwillig weiterzuarbeiten, muss sich auszahlen.“ Zudem hat der Landeshauptmann stets auf großzügigere Zuverdienstmöglichkeiten gepocht. „Es gibt in unserer Gesellschaft eine Leistungsbereitschaft. Der Bund macht es nun attraktiver, mittels Überstunden oder zusätzlicher Arbeit, mehr zu leisten. Das geht in die richtige Richtung, denn es ist erfreulich, dass die Freibeträge für Überstunden sowie diverse Zulagen valorisiert werden und in den kommenden zwei Jahren jeweils weitere acht Überstunden pro Monat steuerfrei sind“, betont LH Mattle.
Landesrätin Astrid Mair betont in diesem Zusammenhang: „Wer mehr arbeitet, muss auch etwas davon haben. Leistung muss sich wieder lohnen. Wir werden gezielt jene unterstützen, die jeden Tag aufstehen, arbeiten und damit unser System finanzieren. Leistungsbereitschaft soll belohnt werden. Wichtig ist mir als Generationenlandesrätin auch, dass Pensionisten mit attraktiven Rahmenbedingungen weiterarbeiten können, und so mit ihrem KnowHow dem heimischen Arbeitsmarkt erhalten bleiben.“ Für Landesrätin Mair ist die derzeit sehr gute heimische Arbeitsmarktsituation gleichzeitig ein politischer Handlungsauftrag, das gesamte verfügbare Potenzial an Arbeitskräften schnellstmöglich in den Wertschöpfungskreislauf zu integrieren: „Wir haben in Tirol dazu bereits unterschiedliche Initiativen gesetzt, von der Ausbildungsbeihilfe über den Weiterbildungsbonus bis hin zur Schaffung einer eigenen Onboarding-Stelle. Die Politik schafft attraktive Rahmenbedingungen, damit den fleißigen, arbeitenden Menschen am Monatsende mehr Netto vom Brutto auf dem Konto übrig bleibt.“
Details zum heute vorgestellten Leistungspaket des Bundes:
- Entlastung für alle Menschen bei Überstunden
Konkret werden für alle Erwerbstätigen die Freibeträge für Überstunden und die sogenannten Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, also Zulagen für Arbeiten, die eine erhöhte Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr darstellen, valorisiert (die Überstunden auf € 120,- und die SEG-Zulagen auf € 400,-).
Für 2 Jahre werden weitere 8 Überstunden im Ausmaß von gesamt € 200,- steuerfrei gestellt.
- Pensionen
Höhere Zuschläge oder Beitragsbefreiung für das Arbeiten nach dem Regelpensionsalter
- Bezieht man die Pension nach Erreichen des Regelpensionsalters bereits, entfallen künftig die PV-Beiträge des Dienstnehmers, also 10,25% bis zu einem Verdienst in Höhe der doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Bezogen auf ein Jahr sind das ca. € 1.200,- an Pensionsversicherungsbeiträgen. Da eine solche Maßnahme bislang noch nicht unternommen wurde, wird sie vorerst auf 2 Jahre beschränkt und im 1. Quartal 2025 eine umfassende Evaluierung durchgeführt.
- Wenn man hingegen die Pension nicht mit dem gesetzlichen Antrittsalter in Anspruch nimmt, sondern ohne sie zu beziehen weiterarbeitet, gebührt bislang ein Bonus von 4,2% pro Jahr.
- Dieser Bonus wird auf 5,1% erhöht. Für eine Pension von € 2.200,- bedeutet das ein höheres Lebenspensionseinkommen von gut € 20.000,-, wenn drei Jahre länger gearbeitet wird.
Bessere Information vor Pensionsantritt
- Um den Menschen eine besser informierte Entscheidung über ihre Möglichkeiten des Pensionsantritts zu ermöglichen und sie besser zu informieren, wie sich ein längerer Verbleib im Erwerbsleben positiv auf die Pensionshöhe auswirkt, werden eine Reihe an Verbesserungen im Informationsgeschehen vorgesehen. - Diese reichen von einem verbesserten Pensionskontorechner bei den Pensionsversicherungsträgern bis hin zu übersichtlicheren Darstellungen der voraussichtlichen Pensionshöhe, die auch den längeren Verbleib im Erwerbsleben darstellt.
- Durch verstärkte Information können die Menschen informierte Entscheidungen treffen und sich – bei Kenntnis der Vorteile – eher für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben entschließen.
Flexiblere Altersteilzeit (ehemals „Teilpension“)
- Wenn bereits ein Bezug der Korridorpension zustünde, ist es bereits jetzt möglich, in „Teilpension“ zu gehen.
- Es handelt sich dabei um eine Variante der kontinuierlichen Altersteilzeit, die bislang jedoch kaum in Anspruch genommen wird.
- Für Bedienstete bedeutet das, dass sie trotz reduzierter Arbeitszeit die vollen Beitragsgrundlagen für die Pension erwerben und auch die Hälfte des reduzierten Gehalts ersetzt bekommen.
- Für Dienstgeber werden die vollen Kosten der Inanspruchnahme ersetzt. Um mehr Menschen diese Teilpension zu ermöglichen, werden die Voraussetzungen flexibilisiert, die Reduktion der Arbeitszeit kann künftig abgestuft zwischen 80% und 20% der ursprünglichen Arbeitszeit betragen.
- Weiters wird die Förderung für die geblockte Variante der Altersteilzeit ausgeschliffen, weil diese Förderung einem längeren Verbleib im Erwerbsleben, der durchaus auch laufend ausschleifen kann, entgegensteht.
Weitere Verbesserungen für Erwerbstätige:
- Derzeit kann eine Erwerbstätigkeit neben der Korridorpension zum Wegfall des gesamten Pensionsanspruchs führen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.
- Ausnahmen sind dabei keine vorgesehen. In Zukunft wird eine Härtefallregel dafür sorgen, dass diese harte Konsequenz bei geringen Überschreitungen nicht schlagend wird.
- Schließlich wird es Personen leichter gemacht, die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, wenn sie einen Teil ihrer Erwerbslaufbahn einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.
- Anreize für Vollzeitstellen
- Künftig gibt es einen für den einzelnen Teilzeitbeschäftigten durchsetzbaren Rechtsanspruch auf eine rechtzeitige Information, wenn im Betrieb Vollzeitstellen ausgeschriebenen werden.
- Wenn das trotz Hinweis nicht erfolgt und dem Beschäftigten daher keine Bewerbung auf die Vollzeitstelle möglich ist, kann er einen pauschalen Schadenersatz von € 100,- geltend machen.
- Dadurch wird eine effektive Durchsetzungsmöglichkeit, die eine Bewerbung auf höhere Beschäftigungsausmaße effektiv möglich macht, geschaffen.