Im heutigen Innenausschuss wurde die Novelle des Waffengesetzes beraten, bereits im Dezember soll die Änderung im Plenum beschossen werden. „Mit der Überarbeitung des Waffengesetzes geht die Bundesregierung einen vernünftigen Mittelweg zwischen den Interessen der Besitzer legaler Schusswaffen und den öffentlichen Sicherheitsinteressen, insbesondere im Kampf gegen Terrorismus und der organisierten Kriminalität. Auch der Schutz von Jägern, Justizwache- und Militärpolizei-Angehörigen findet im neuen Gesetz besondere Berücksichtigung“, sagt ÖVP-Abgeordneter und Mitglied des Innenausschusses Hermann Gahr.
So soll es künftig ein Waffenverbot für alle Drittstaatenangehörigen geben. Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. „Diese Verschärfung ist notwendig, da es in der Vergangenheit einen eklatanten Anstieg an Verbrechen mit Stichwaffen gab. Trauriges Beispiel für die Wichtigkeit dieser Änderung ist der tödliche Messerangriff eines Asylwerbers auf einen 21-Jährigen in Innsbruck“, erklärt Gahr. Touristen seien von dieser Änderung aber nicht betroffen.
Die Bundesregierung hat sich den Kampf gegen den Terrorismus und der organisierten Kriminalität verschrieben. Aus diesem Grund wird es in Zukunft ein grundsätzliches Verbot von halbautomatischen Schusswaffen und Faustfeuerwaffen mit großen Magazinen geben. Waffenhändler werden verpflichtet bei verdächtigen Transaktionen, etwa wenn die Herkunft des Geldes ungewiss ist, sofort die Polizei zu kontaktieren. Es gilt auch eine Anzeigepflicht, wenn Schusswaffen einer anderen Person überlassen werden. Eine Verschärfung tritt auch bei den Waffenbesitzkarten in Kraft. Bisher konnte man beliebig oft die Prüfung wiederholen, wer nun dreimal durchfällt, bleibt für 10 Jahre gesperrt. „Diese Änderungen sind längst überfällig. Gerade wenn man an die zahlreichen Terroranschläge in der Vergangenheit denkt. Der Erwerb von Waffen wird nun erschwert und wer drei Mal bei der Waffenbesitzkarten-Prüfung durchfällt, wird lange Zeit keine Möglichkeit haben eine weitere Prüfung durchzuführen. Das ist beruhigend“, so der Tiroler Abgeordnete.
Jäger profitieren vom neuen Gesetz
Ab 1. Jänner 2019 können Jäger bei der Jagd einen Schalldämpfer mitführen. „Der Schuss bleibt dadurch zwar weiter laut hörbar, ist aber für den Schützen nicht mehr schädlich. Beim Schießen entstehen Schallwerte, die auf Dauer kein Gehör ohne Schaden übersteht. Durch die Dämpfung des Schusses kann zusätzlicher Stress bei dem Wild reduziert werden. Also eine Verbesserung für Mensch und Tier“, erklärt Gahr. Weiters erlaubt die Kombination einer gültigen Waffenbesitz- und Jagdkarte auch das Führen einer Waffe der „Kategorie B“ zur Ausübung der Jagd. „Diese Neuerung erleichtert die erschwerte Nachsuche auf wehrhaftes Wild oder im schweren Gelände“, führt Gahr aus. „Ich bin mit den vorgeschlagenen Änderungen des Waffengesetzes sehr zufrieden und hoffe auf eine breite Zustimmung im Dezember-Plenum“, so Nationalrat Hermann Gahr abschließend.