Pflegeberuf in Schwerarbeitsverordnung aufgenommen

Mit 60 Jahren in die Regelpension.

Ab 1. Jänner 2026 wird der Pflegeberuf offiziell in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen. Damit wird eine langjährige Forderung des ÖAAB von der neuen Bundesregierung umgesetzt.  „Das ist nicht nur ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die außergewöhnlichen Leistungen in der Pflege. Es ist auch die offizielle Bestätigung dafür, dass Pflege Schwerarbeit ist. Der Pflegeberuf zählt zu den härtesten Berufen in unserem Land, die Arbeit ist körperlich und psychisch fordernd. Die Pflegekräfte stehen unter hohem Zeitdruck, müssen tagtäglich mit belastenden Situationen umgehen“, befürwortet Nationalrätin Margreth Falkner diese längst fällige Regelung. Sie sieht vor, dass Pflegekräfte nach 45 Versicherungsjahren mit 60 Jahren abschlagsfrei in die Regelpension gehen können. Dabei müssen nicht alle 45 Jahre als Schwerarbeit eingestuft sein, sondern 10 Schwerarbeitsjahre in den letzten 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag. „Mit diesem Schritt bauen wir weiter aus, was wir in der vergangenen Legislaturperiode begonnen haben: Eine umfassende Pflegereform für die Pflegenden und die Gepflegten“, stellt ÖAAB-Bundesobmann KO August Wöginger klar.