Am 26. Mai verhindert?

Dann nutzen Sie die Briefwahl! Hier eine kurzen Anleitung dazu.

WAHLUNTERLAGEN ANFORDERN

Zeitpunkt

  • ab sofort, bis 22. Mai 2019 - schriftlich
  • ab sofort, bis 24. Mai 2019, 12:00 Uhr - persönlich

Wo

  • in Ihrem Heimat-Gemeindeamt

Wie

  • persönlich mit Ausweisdokument
  • Die Wahlkarte kann mittels Vollmacht für eine zweite Person beantragt und abgeholt werden. Zur Abholung muss die unterschriebene Vollmacht und die Lichtbildausweise (in Kopie) von BEIDEN mitgebracht werden, also vom Antragsteller und vom „Boten“. 
  • formlos schriftlich
  • per E-Mail
  • über die Internetseite Ihrer Gemeinde
  • über <link http: www.wahlkartenantrag.at>www.wahlkartenantrag.at
  • über das digitale Amt per APP oder <link https: www.oesterreich.gv.at>www.oesterreich.gv.at

Zustellung

  • Ab dem 02. Mai 2019 werden Wahlkarten übermittelt
  • Wahlkarten mit Stimmzettel werden per Post zugestellt
  • Wahlkarten können persönlich abgeholt werden

Wählen

  • Stimmzettel ausfüllen und ins Wahlkuvert stecken
  • Kuvert in das Rücksendeumschlag geben
  • Wahlkarte persönlich unterschreiben (Eidesstattliche Erklärung) und verschließen
  • Wahlkarte rechtzeitig abschicken oder abgeben 
  • Mit der Post versenden (muss vor dem Wahltag/26. Mai 2019 angekommen sein. Postweg beachten!)
  • Am Wahltag kann die bereits zur Briefwahl verwendete Wahlkarte auch bei jeder Bezirkswahlbehörde und in jedem Wahllokal – solange dieses geöffnet hat – abgegeben werden; es erfolgt dann eine Weiterleitung an die zuständige Bezirkswahlbehörde.

Quelle: <link https: www.bmi.gv.at europawahlen briefwahl.aspx>

www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Briefwahl.aspx