Der Tiroler Abgeordnete und ÖVP-Wissenschafts- und Forschungssprecher Dr. Karlheinz Töchterle begrüßt die heute von der Europäischen Kommission bekannt gegebene Entscheidung betreffend Medizin-Quotenregelung: Demnach wird das EU-Moratorium aufgehoben und das seit zehn Jahren laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingestellt. „Die vom Wissenschaftsministerium fundiert aufbereiteten Zahlen und Materialien haben eine deutliche Sprache gesprochen und die Europäische Kommission in einem konstruktiv geführten Dialog überzeugt“, so Töchterle. „Den jahrelangen Bemühungen Österreichs wurde damit Rechnung getragen und die Medizinischen Universitäten haben nun Rechtssicherheit. Die Entscheidung ist also gerade auch für die Medizinische Universität Innsbruck zentral“, betont der Tiroler Abgeordnete und dankt all jenen, die dazu mit ihrem Einsatz beigetragen haben. Darunter Landeshauptmann Günther Platter, der sich erst jüngst bei einem Treffen mit EU-Kommissionspräsident Juncker wieder dafür eingesetzt hat.
Die Regelung, wonach 75 Prozent der Studienplätze in der Humanmedizin für Inhaber eines österreichischer Reifeprüfungszeugnisse reserviert sind, sowie 20 Prozent für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU-Bürger bleibt demnach weiterhin in Kraft. „Die medizinische Versorgung in Österreich ist klarerweise von mehreren Faktoren, insbesondere auch der Attraktivität des Arztberufes, abhängig“, so Töchterle. Es gelte an mehreren Schrauben zu drehen, die ausreichende Anzahl an Ausbildungsplätzen für österreichische Studierende sei jedenfalls eine davon und nun gesichert.