Erfreut zeigt sich der Tiroler VP-Nationalrat Hermann Gahr, der Mitglied des parlamentarischen Innenausschusses ist, über das gestern Abend im Nationalrat beschlossene neue Versammlungsgesetz. „Zunehmende Gewaltbereitschaft bei Demonstrationen und offensichtliche Radikalisierung bei manchen Teilnehmergruppen haben zuletzt deutlich zugenommen. Die Möglichkeiten der Sicherheitskräfte, unbeteiligte Anrainer, Passanten bzw. öffentliche Einrichtungen, aber auch friedliche Teilnehmer ausreichend zu schützen konnten da nicht Schritt halten“, sagt Gahr.
Konkret können die Behörden eine Versammlung künftig dann untersagen, wenn sie der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient und den außenpolitischen Interessen, anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen oder den demokratischen Grundwerten der Republik Österreich zuwiderläuft. Ist der Auftritt eines ausländischen Politikers oder eines anderen Vertreters eines ausländischen Staates bei einer derartigen Versammlung geplant, liegt es im Ermessen der Bundesregierung, ein Verbot zu verhängen. Zudem sollen Demonstrationen künftig 48 Stunden davor angemeldet werden müssen und ein Mindestabstand zwischen rivalisierenden Kundgebungen von bis zu 150 Metern festgelegt werden können.
„Die Sicherheitsbehörden brauchen mehr Zeit, um die Anzeige einer Demo zu prüfen und einen sicheren Verlauf zu gewährleisten“, betont Gahr. Versammlungen müssten daher künftig 48 statt wie bisher 24 Stunden vorher angemeldet werden. Das sei durchaus im Interesse der Organisatoren, denn ausreichende Sicherheitsvorkehrungen seien ihrerseits Voraussetzung, um eine sonst notwendige Untersagung zu vermeiden. „Mit dem neuen Versammlungsgesetz kann die zuständige Behörde zudem den ungehinderten Ablauf einer Demonstration besser gewährleisten und diese auch vor allfälligen Übergriffen von Gegendemonstranten schützen“, so Hermann Gahr abschließend.