Eine schlanke Verwaltung und ein unbürokratischer Vollzug: Das sind die erklärten Ziele der Tiroler Verwaltungsreform, die Im Jahr 2015 gestartet wurde und seither konsequent vorangetrieben wird. Sieben bisher selbstständige Landesfonds werden im Zuge der Reform in den Landeshaushalt integriert und so Parallelstrukturen aufgelöst. Zudem werden zahlreiche Gesetze ersatzlos gestrichen und mehrere tausend Bescheide pro Jahr eingespart. Im Oktober 2016 hat die Tiroler Landesregierung das dafür notwendige Verwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz in Begutachtung geschickt. „Die Regierungsvorlage, die nun in den Landtag geht, hat nach dem Finanzausschuss am Donnerstag, heute, Freitag, auch den Landtagsausschuss für Rechts-, Gemeinde- und Raumordnungsangelegenheiten passiert“, berichtet VP-LA Martin Mayerl.
Bürokratische Erleichterungen wird die Verwaltungsreform zukünftig auch für zeitlich befristete Veranstaltungen bringen. „Bisher war es so, dass auch Festzelte per Gesetz eigens als bauliche Anlage genehmigt werden mussten. Diese Regelung war meines Erachtens völlig überzogen und hat zu Recht für Unverständnis gesorgt. Ich habe mich deshalb vehement für eine Änderung eingesetzt. Denn anstatt den Vereinen, die Feste und Veranstaltungen organisieren, Steine in den Weg zu legen, müssen wir sie vielmehr in ihrem Tun unterstützen und froh sein, wenn sich jemand diese Arbeit antut und so das Dorfleben bereichert. Es ist deshalb gut, dass Veranstaltungszelte im Zuge der Reform nunmehr von der Bauordnung ausgenommen werden. Damit erübrigt sich zukünftig die bisher notwendige, baurechtliche Bewilligung und die Prüfung der Zulässigkeit kann direkt bei der Veranstaltungsanmeldung miterledigt werden. Eine sinnvolle Maßnahme, die vor allem für Veranstalter von ortüblichen Zeltfesten eine sinnvolle und praxisnahe Erleichterung darstellt“, freut sich VP-Abgeordneter Martin Mayerl.