Ab sofort sind die Nächtigungen bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitglieder von freiwilligen Rettungsorganisationen und Feuerwehren von der Tourismus-Abgabe befreit.
„Es freut mich ganz besonders, dass wir im Zuge der Novellierung des Tiroler Aufenthaltsabgabengesetzes die Einsatzorganisationen steuerlich entlasten. So braucht zum Beispiel die Bergrettung, wenn sie eine mehrtägige Übung abhält, keine Abgaben mehr für die Unterbringung ihrer Bergretter in einem Seminarhaus oder in einem Gästehaus zu bezahlen. Das ist zum einen ein Beitrag, um die Einsatzorganisationen finanziell zu unterstützen und zum anderen ein wichtiges Signal der Wertschätzung für die Leistungen unserer Einsatzorganisationen“, sagt VP-Sicherheitssprecher LT-Vizepräsident Anton Mattle zur geschaffenen Ausnahmeregelung im Tiroler Aufenthaltsabgabengesetz.