Bis zum Aufkommen der sogenannten Drohnen war die Luftfahrt mit unbemannten, ferngesteuerten Flugobjekten im Wesentlichen auf den Modellflug beschränkt. Mittlerweile steigt auch in Tirol die Anzahl der Drohnen im Privatbesitz, deren Palette vom Kinderspielzeug über Renn-Drohnen bis hin zum hochmodernen Modellflieger reicht. Allerdings sind die genauen gesetzlichen Bestimmungen für das Betreiben einer Drohne viel zu wenig bekannt.
„Der Bund hat zwar grundsätzlich auf die Entwicklungen reagiert und gesetzliche Regelungen für den Einsatz und die Verwendung von Drohnen erlassen, die nicht unter Spielzeuge oder Flugmodelle fallen. Auch brauchen alle diese Fluggeräte eine entsprechende luftfahrtrechtliche Bewilligung von der Austro Control, aber darüber hinaus liegt die Einhaltung aller weiteren rechtlichen Bestimmungen wie Datenschutz, Naturschutz, Bewilligung zum Betrieb innerhalb von Sicherheitszonen oder eine gewerberechtliche Bewilligung alleine in der Verantwortung der Drohnenbesitzer“, ortet VP-Klubobmann Jakob Wolf Verbesserungsbedarf in puncto Information. Die wenigsten Besitzer einer Drohne wissen nämlich genau über die rechtlich relevanten Bestimmungen und Bescheid und oft werden die Folgen eines abstürzenden Fluggerätes massiv unterschätzt. Immer wieder komme es daher zu Situationen, so Wolf, wo die Interessen von Anwohnern und Drohnenbesitzern aufeinanderprallen und fehlendes Wissen zum Grund für Streitigkeiten werde.
Wolf fordert daher in seinem Antrag an den Tiroler Landtag die Initiierung einer Informationskampagne vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gemeinsam mit der Austro Control: „Es braucht unbedingt leichter zugängliche, verständliche Informationen für die Bürger, was man als Besitzer einer Drohne zu beachten hat und unter welchen Voraussetzungen man eine Drohne in Betrieb nehmen und steuern darf.“ Zudem schlägt Jakob Wolf vor, gleichzeitig die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend zu evaluieren, ob diese für die derzeitigen und zukünftigen Drohnenbesitzer verständlich formuliert, anwendbar und auch umsetzbar sind.