Ein Blick auf diverse Social-Media Plattformen zeigt, dass Anfeindungen, rassistische, frauenfeindliche oder homophobe Kommentare immer mehr zunehmen. Besonders Frauen sind von Hass und Gewaltandrohungen im Netz betroffen. Um diesen Trend entgegenzusetzen und den Opfern mehr Rechte zu geben, haben die Ministerinnen Edtstadler, Raab und Zadic ein umfassendes Gesetzespaket gegen Hass im Netz auf den Weg gebracht. „Das Gesetz mache es nun möglich, Hass und Gewalt im digitalen Raum zu bekämpfen. Dabei bleibt das Grundrecht der freien Meinungsäußerung unangetastet. Jeder kann weiterhin uneingeschränkt seine Meinung oder sachliche Kritik äußern, doch andere zu beschimpfen oder zu diskriminieren ist keine Meinung, sondern eine Straftat. Meinungen kann man auch ohne Schimpfwörter und persönliche Anfeindungen formulieren“, sagt der Tiroler ÖVP-Abgeordnete Hermann Gahr.
Im Justizausschuss wurde das Gesetzespaket bereits beschlossen, nun steht es am Donnerstag auf der Tagesordnung des Nationalrates und wird wohl, wie im Ausschuss, mit den Stimmen der ÖVP, Grünen, SPÖ und Neos beschlossen werden.
Auch aus Brüssel gab es mittlerweile grünes Licht für das Gesetz, das vor allem Kommunikationsplattformen wie Facebook in die Pflicht nehmen wird.
„Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Was in der realen Welt geahndet wird, muss auch im Internet Folgen haben. Viele Menschen nehmen sich online Dinge heraus, da sie vermeintlich anonym sind. Besonders Opfer von Hasspostings haben es sehr schwer, dagegen vorzugehen. Da sich die großen Social-Media-Plattformen teilweise nicht ausreichend, um die Löschung diskriminierender Kommentare kümmern. Mit dem neuen Gesetz wird sich das nun ändern“, betont Gahr.
Künftig gibt es eine Löschpflicht für Internetplattformen, die mehr als 500.000 Euro Umsatz im Jahr vorweisen oder mehr als 100.000 Nutzer zählen. Hasspostings müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. In strittigen Fällen erstreckt sich der Zeitraum auf bis zu sieben Tagen. Bei systematischen Verstößen drohen Strafen in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro.
„Bei diesem Gesetz wird vor allem der Opferschutz ausgebaut. Künftig ist bereits nach dem ersten Hassposting der Tatbestand des Cyber-Mobbings erfüllt. Für die Opfer von Hass und Diskriminierung ist das ein wichtiger und großer Schritt“, so Gahr abschließend.
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