Fahrverbote für den Stau-Ausweichverkehr

Entlastung für die Bevölkerung im Zentralraum.

Ab dem kommenden Wochenende gelten an Wochenenden und Feiertagen im Bezirk Innsbruck Land wieder Fahrverbote für den Stau-Ausweichverkehr. Bereits bei den Fahrverboten an den verlängerten Wochenenden wie etwa an Pfingsten, Fronleichnam oder Christi Himmelfahrt haben sich diese Maßnahmen neuerlich als effektiv erwiesen, so sind allein im Großraum Innsbruck bzw. in Innsbruck Land rund 8.000 Fahrzeuge zurückgewiesen worden. Vor Beginn der Sommerferien und damit der Hauptreisezeit in Richtung Süden gelten diese Fahrverbote nun erneut. „Hier im Zentralraum hatten wir Jahr für Jahr in der Hauptsaison verstopfte Straßen, und zwar nicht nur entlang der Hauptverkehrsrouten, sondern auch auf den Dorfstraßen und den Ausweichstrecken, wie beispielsweise auch auf der L38 Ellbögner Straße. Diese Abfahrverbote für den Stau-Ausweichverkehr haben sich bereits in der Vergangenheit als sehr effektiv erwiesen, denn so gibt es für Einheimische und auch für die Gäste, die in der Region bleiben, an Reisesamstagen wieder ein Durchkommen und vor allem die Versorgungssicherheit bleibt aufrecht“, betont VP Verkehrssprecher Florian Riedl. Für ihn steht dennoch fest, dass solche Fahrverbote nicht das Verkehrsproblem an sich lösen, ständig evaluiert und falls notwendig ausgebaut werden müssen. Immerhin tragen sie dazu bei, die Versorgungssicherheit für die heimische Bevölkerung aufrecht zu erhalten. „Langfristig werden wir um weitere verkehrsentzerrende Maßnahmen wie etwa durch die geplante Einführung des Slot-Systems nicht herumkommen“, so Riedl weiter. Er dankt außerdem der Exekutive für ihren Einsatz bei den umfangreichen Kontrollen, die nun auch im Sommer wieder bevorstehen. „Immer wieder werden Urlauber von ihren Navis durch die Ortschaften umgeleitet und versuchen so, Staus zu umfahren. Dabei blockieren Sie aber nicht nur die Dorfstraßen, sondern machen es im Ernstfall auch den Einsatzkräften unmöglich, schnell zum Einsatzort zu gelangen. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass das Land hier neuerlich entsprechende Abfahrverbote verordnet, und die Exekutive diese wieder entsprechend kontrollieren wird.“

Konkret gelten im Großraum Innsbruck bzw. in Innsbruck Land Abfahrverbote von der Sellraintalstraße, Axamer Straße, Völser und Zirler Straße, genauso wie von der Ellbögener der Ampasser oder der Aldranser Straße, oder etwa bei den Ortsdurchfahrten Seefeld und Scharnitz.

Genaue Infos zu den Fahrverboten unter Fahrverbote Seefelder Plateau und unter Fahrverbote Großraum Innsbruck