Mit der Änderung des Kraftfahrzeuggesetzes, die heute im Nationalrat beschlossen wurde, geht ein lang gehegter Wunsch der Berg-, Wasser- und Höhlenrettung in Erfüllung. Teil der Novelle ist nämlich, dass die Nutzung von Blaulichtanlagen für alle Einsatzorganisationen zukünftig bundesgesetzlich verankert und einheitlich geregelt wird.
Tirols VP-Landtagsvizepräsident Anton Mattle, der sich seit Jahren für diese Änderung stark macht, erklärt, warum diese so wichtig ist: „Im Gegensatz zu anderen Einsatzorganisationen, wie beispielsweise der Feuerwehr, war die Genehmigung von Blaulichtanlagen für die Berg-, Wasser- und Höhlenrettung bisher Landeskompetenz. Wenn die Tiroler Einsatzkräfte außerhalb des Bundeslandes mit ihren Fahrzeugen unterwegs waren, mussten deshalb bisher die fix montierten Signalanlagen aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage abgedeckt werden. Diese bürokratische Hürde wird mit der Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes nun beseitigt. Auch die Ungerechtigkeit, dass Fahrzeuge der Berg-, Wasser- und Höhlenrettung im Gegensatz zu anderen Einsatzorganisationen bis dato nicht von der Vignettenpflicht ausgenommen waren, wird durch die Gesetzesänderung beseitigt“. Ein besonderer Dank, dass die Novellierung nun endlich gelungen sei, gelte auch dem Österreichischen Bergrettungspräsidenten Stefan Hochstaffl, der hier nicht lockergelassen habe, unterstreicht Mattle.
Auch für Nationalrätin Liesi Pfurtscheller, die die Änderung in Wien auf parlamentarischer Ebene vorangetrieben hat, war die Novelle hoch an der Zeit: „Die Ungleichbehandlung von Einsatzkräften, die sich allesamt freiwillig für die Sicherheit der Bevölkerung engagieren, war nicht nachvollziehbar. Diese Gesetzesänderung ist deshalb nicht nur zu hundert Prozent sinnvoll und praktikabel, sondern auch ein wichtiges Signal der Wertschätzung und Unterstützung für alle Ehrenamtlichen, die ihre Zeit in den Dienst der Gesellschaft stellen“.