Die Tiroler Volkspartei und die Tiroler Grünen begrüßen heute grundsätzlich die Initiative zum dringlichen Antrag der Oppositionsparteien betreffend Beutegreifermanagement in Tirol. Angesichts der Wichtigkeit dieser Thematik werden die Mandatare von VP und Grünen der Dringlichkeit zustimmen, sodass der besagte Antrag im Julilandtag behandelt und um einen Abänderungsantrag erweitert werden kann.
Die schwarz-grüne Koalition betont heute, dass es bereits bisher die unterschiedlichsten Bestrebungen gegeben hat, um die großen Beutegreifer in Tirol sinnvoll zu managen und die bedauerlichen Risse auf Tirols Almen zu minimieren. Der Unmut der Bäuerinnen und Bauern sowie die Sorge in Teilen der Bevölkerung im Land sind daher für VP-LA Hermann Kuenz mehr als verständlich. „Wir begrüßen die Initiative und werden diese umgehend von unseren Rechtsexperten prüfen lassen. Der vorliegende Dringlichkeitsantrag ist aber nur ein Puzzleteil von vielen, zur Lösung der Wolfsthematik in Tirol müssen wir noch viel weiter gehen“, sagt Kuenz. Ergänzend zu den bereits eingeholten Gutachten soll auch bei den aktuellen Lösungsansätzen geprüft werden, ob diese mit dem Unionsrecht zu vereinbaren sind. „Ein anerkannter Europarechtler muss jetzt rasch feststellen, ob wir Tirol in Zonen einteilen können, in denen Wolf, Bär, Luchs und Goldschakal nach einem Managementplan gezielt entnommen werden können und prüfen, ob große Beutegreifer gegebenenfalls innerhalb von 24 Stunden bejagt werden können.“, so VP-LA Hermann Kuenz. Der VP-Abgeordnete verweist auf die landesspezifischen Gegebenheiten mit der kleinstrukturierten Land- und Almwirtschaft in Tirol, und betont besonders: „Mir ist ganz wichtig zu prüfen, ob Wolf und Bär schon wegen der Sicherung der Almwirtschaft entnommen werden können.“
Der Grüne Landwirtschaftssprecher Georg Kaltschmid sieht in dem von schwarz-grün ausgearbeiteten Abänderungsantrag die Chance „ein für alle Mal alle offenen rechtlich sinnvollen und selbst die weniger sinnvollen Fragen sowie den Handlungsspielraum zu klären.“ Dies müsse auch im Interesse der Oppositionsparteien und der Interessenvertretungen sein. „Wir alle nehmen die Sorge und die offenen Fragen aus der Bevölkerung sehr ernst. Umso wichtiger ist, dass wir rechtlich abgesicherte Antworten vorliegen haben. Denn bei all der verständlichen Emotion ist am Ende immer noch das Recht der Maßstab für politische Entscheidungen“, sagt Kaltschmid, der mit der Zustimmung der Opposition zum Abänderungsantrag rechnet. „Alles andere wäre das Eingeständnis der Opposition, dass es ihnen nicht um die Sache, sondern rein um die Schlagzeile geht.“