Nach der Tiroler Landesregierung hat auf Initiative von VP-Klubobmann Jakob Wolf diese Woche auch der Landtagsausschuss für Wohnen und Verkehr einstimmig einem Antrag zugestimmt, mit dem der Bund zur Erhöhung der Veräußerungsfrist für wohnbaugeförderte Objekte von 8 auf 15 Jahren aufgefordert wird.
Jakob Wolf erklärt den Hintergrund des Vorstoßes: „Wohnungsspekulation ist auch im geförderten Wohnbau ein immer größeres Thema. Immobilien, die mit Unterstützung der Wohnbauförderung angekauft wurden, werden nach Auslaufen der Mindestfrist von 8 Jahren gewinnbringend weiterverkauft, was die Preisspirale weiter nach oben treibt. Der eigentliche Sinn und Zweck der Wohnbauförderung, nämlich die Unterstützung des Eigentumerwerbs zu Wohnzwecken, wird damit konterkariert. Solche Praktiken möchten wir zukünftig durch die Verlängerung der Befristung des Veräußerungsverbots von 8 auf 15 Jahre eindämmen.“
Um diese Änderung durchführen zu können, braucht es allerdings die Zustimmung des Bundes, wie der VP-Klubobmann ausführt: „Die Achtjahresfrist ist im Wohnbauförderungsgesetz 1984 festgeschrieben. Obwohl die Wohnbauförderung eigentlich Ländersache ist, kann Tirol diese Frist aufgrund einer bestehenden 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nicht einfach einseitig ändern. Um die Spekulation mit Immobilien, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, eindämmen zu können, erwarten wir uns, dass der Bund hier Gesprächsbereitschaft zeigt und der Fristerhöhung zustimmt“, so Wolf. Im Märzlandtag soll der Antrag beschlossen werden.
<link file:6651 _blank download internal link in current>Der entsprechende Landtagsantrag kann hier heruntergeladen werden.