Bestens gerüstet für mögliche Katastrophen

Novelle zum Krisen- und Katastrophenmanagement beschlossen.

Der Tiroler Landtag hat eine Novelle zum Krisen- und Katastrophenmanagement (TKKMG) beschlossen, die Landeswarnzentrale wird zu einem Warn- und Lagezentrum. „Wir bauen das Tiroler Krisen- und Katastrophenmanagement aus, um auf die durch den Klimawandel bedingten Herausforderungen zu reagieren. Damit schaffen wir die Grundlage für mehr Sicherheit im Katastrophenfall in Tirol. Insbesondere durch einen verbesserten Informationsfluss und das neue Warn- und Lagezentrum, aber auch durch den Ausbau unseres Ausbildungsprogrammes können wir Krisen und Katastrophen besser vorhersehen und im Ernstfall schneller und effizienter reagieren“, erklärt Sicherheitslandesrätin Astrid Mair. Für Florian Riedl, ÖVP Tirol Sprecher für alpine Sicherheit war die Novelle des TKKMG notwendig, um die rechtlichen Rahmenbedingungen an die tatsächlichen Lebensverhältnisse anzupassen: „Eine Lawine oder eine Mure stoppt nicht an der Gemeindegrenze. Deshalb darf es auch bei der Sicherheit kein Kirchturmdenken geben. Mit der jetzigen Novelle ist ganz klar festgestellt wer wofür zuständig ist, es gibt genaue Wettervorhersagen und ein landesweites Schulungsprogramm, das die Sicherheit im Katastrophenfall weiter erhöht.“

Unter anderem wird es künftig neben dem neuen Warn- und Lagezentrum auch konkretere Infos über kritische Infrastruktur geben, zum Beispiel was die Versorgung von Patienten in Krankenhäusern und Spitälern betrifft, oder wenn es Probleme bei der Stromversorgung gibt. Krisenstäbe werden in Zukunft mehr Rechtssicherheit haben, außerdem gibt es verpflichtende Ausbildungen und Übungen. So ist etwa künftig das Land für die Aus- und Weiterbildungen der Einsatzstäbe verantwortlich, allein 2024 haben dazu 40 Kurse mit mehr als 800 TeilnehmerInnen stattgefunden.

Gesetz über Lawinenkommissionen wird ins TKKMG integriert

Ein Teil der Novelle ist außerdem, dass das Gesetz über Lawinenkommissionen, das bisher ein eigenständiges Landesgesetz war, nun ins TKKMG integriert werden. Damit wird etwa einheitlich geregelt, auf welche Dauer die Mitglieder einer Lawinenkommission bestellt sind, was ein Großschadensereignis ist, und auch die Abgrenzung in örtliche und gemeindeübergreifende Katastrophe wird rechtlich definiert. Damit ist künftig klarer, ob im Ernstfall die Gemeinde oder das Land jeweils zuständig ist.