Für VP-Raumordnungssprecher sind einstöckige Gebäude in Tirol nicht mehr zeitgemäß. Seit 2019 sind bei Um- und Neubauten von Supermärkten eine Mehrfachnutzung und Garagenplätze zwingend vorgeschrieben.
„Wir alle kennen die enormen Herausforderungen vor die uns der angespannte Wohnungsmarkt in Tirol stellt. Grund und Boden sind Mangelware, deshalb müssen wir die uns zur Verfügung stehende Fläche möglichst effizient nützen. Einstöckige Gebäude in Tirol sind in meinen Augen nicht mehr zeitgemäß. In der Vergangenheit sind dabei insbesondere große Supermärkte mit ihren riesigen Parkplätzen negativ aufgefallen. Deshalb hat das Land Tirol bereits 2019 in einer Novelle beschlossen, dass bei Zu-, größeren Um- und Neubauten von Supermärkten immer eine Mehrfachnutzung miteingeplant werden muss und Parkplätze nur noch in Hoch- oder Tiefgaragenplätze geschaffen werden können“, erklärt der VP-Raumordnungssprecher und Bürgermeister von Breitenbach Alois Margreiter.
Wenn über bestehende Supermärkte auch leistbarer Wohnraum geschaffen wird, ist das für den Landtagsabgeordneten zu begrüßen. „Wohnen über einem Supermarkt ist gesetzlich möglich und sollte definitiv unterstützt werden. Zwang und Eingriffe in rechtmäßigen Bestand von Eigentümern sind aber nicht möglich. Solange also Supermärkte nicht umgebaut werden, kann auch keine Mehrfachnutzung erzwungen werden“, verweist er auf die Gesetzeslage und appelliert deshalb für ein Anreizsystem: „Bereits im Frühjahr hat die Landesregierung sich für ein Anreizsystem im Rahmen des Maßnahmenpakets ‚Leistbares Wohnen‘ ausgesprochen. Aktuell wird ein solches geprüft“, informiert Margreiter. Die Idee dahinter: Wenn ein Supermarkt beispielsweise mehr als 600m2 Kundenfläche will, kann er diese bekommen, wenn in mindestens gleichem Ausmaß beispielsweise leistbares Wohnen darüber geschaffen wird. „Mit dieser Regelung würde uns ein Schulterschluss mit den Supermarkt-Betreibern gelingen und ein Motivationsschub für die Mehrfachnutzung entstehen“, so der VP-Raumordnungssprecher abschließend.