Die in enger Abstimmung mit den Nachbarbundesländern Vorarlberg und Salzburg erarbeitete neue Regelung für die Mindestsicherung in Tirol tritt am morgigen 1. Juli in Kraft. „Das neue Tiroler Mindestsicherungsmodell richtet sich ganz nach dem Grundsatz des Fordern und Förderns. Wir tragen dafür Sorge, dass die Schwächsten der Gesellschaft auch zukünftig entsprechend unterstützt werden und stellen zugleich sicher, dass hingegen diejenigen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, aber nicht wollen, stärker in die Pflicht genommen werden“, betont VP-Klubobmann Jakob Wolf.
Zu den zentralen Eckpunkten der neuen Mindestsicherungen gehören vor allem das Zuweisungsrecht von Wohnungen durch die Behörde, eine Deckelung der Wohnkosten, wie auch von der Stadt Innsbruck und dem Tiroler Gemeindeverband gefordert, sowie ein eigener Tarif für Wohngemeinschaften. Der Satz hierfür beträgt nun monatlich 457 Euro anstatt 633 Euro. „Eine Voraussetzung für den Bezug der vollen Mindestsicherung ist die Verpflichtung zur Integration, ansonsten müssen Betroffene mit einer Kürzung von bis zu 66 Prozent rechnen. Arbeitsunwilligen wird das Arbeitslosengeld gekürzt und künftig nicht mehr durch die Mindestsicherung ausgeglichen“, hält Wolf fest. Zudem gibt es für den Bezug von Zusatzleistungen klare Regelungen mit Obergrenzen und Sonderzahlungen werden nur mehr an besonders hilfsbedürftige Personen ausbezahlt.
Für Wolf ist das Tiroler Mindestsicherungsmodell, mit welchem insgesamt fünf Millionen Euro pro Jahr eingespart werden, eine Lösung mit sozialpolitischem Augenmaß: „Wir straffen zwar das System, für uns ist dennoch klar, dass die Mindestsicherung kein dauerhafter Ersatz für Erwerbsarbeit, aber für jene Menschen, die sich integrieren und arbeiten wollen, eine wichtige Unterstützung ist.“