Passgesetzes

Novelle erhöht Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger!

In der letzten Nationalratssitzung wurde die  Novelle für das Passgesetz beschlossen werden. Diese Änderungen bringen neue Sicherheitsstandards für Personalausweise und Reisepässe.

Jährlich werden 750.000 Reisepässe und 200.000 Personalausweise in Österreich ausgestellt. Diese sollen nun neue Sicherheitsmerkmale bekommen, die aufgrund einer EU-Verordnung vorgegeben werden. Ab 2. August 2021 müssen Personalausweise mit eingebauten elektronischen Datenträgern ausgestattet werden. So werden auf europäischer Ebene einheitliche Mindeststandards für Personalausweise festgelegt. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke sowie ein Bild der Inhaberinnen und Inhaber aufgenommen – bei Reisepässen ist das seit längerem Standard. 

„Diese Änderungen erhöhen maßgeblich die Sicherheit für die Österreicherinnen und Österreicher. Künftig gelten europaweit die gleichen Standards für Personalausweise und Reisepässe. Das ist ein wichtiger Fortschritt. Die Angleichung der Mindeststandards für Personalausweise soll den Ausweis attraktiver und Fälschungssicherer machen“, sagt der Tiroler Abgeordnete und Mitglied des Innenausschusses, Hermann Gahr.

Auch bei den Reisepässen soll es nun effektive Neuerungen geben. Das Sicherheitsniveau wird weiter gesteigert, so wird die Personaldatenseite künftig aus Kunststoff bestehen. Die Einbringung von Sekundärbildern soll das Dokument fälschungssicherer machen. Reisepässe mit diesen neuen Merkmalen sollen ab 1. Juli 2023 ausgestellt werden. Auch die Miteintragung von minderjährigen Angehörigen in Reisepässen entfällt in Zukunft.

„Künftig soll das Lichtbild bei Betrachtung unter flacherem Winkel rechts neben dem herkömmlichen Bild in holografischer Form sichtbar sein. Dieses zusätzliche Merkmal erhöht wesentlich die Fälschungssicherheit der Dokumente und macht die österreichischen Personal-Dokumente zu einen der sichersten der Welt. Erfreulich für die Bürgerinnen und Bürger ist, dass die Mehrkosten für diese Änderungen nicht zu einer Gebührenerhöhung für den Antragsteller führen. Die zusätzlichen Kosten werden zwischen Bund und den antragstellenden Behörden aufgeteilt“, erklärt Gahr.

Gerade beim Thema Geldwäsche gibt es wesentliche Anpassungen, welche die Arbeit des Bundeskriminalamtes künftig erleichtern sollen. Hier soll es einen intensiveren Informationsaustausch mit Europol geben. Bereits vorhandene Analyseergebnisse und Informationen sollen künftig von der Geldwäschemeldestelle auch zum Zweck der Bekämpfung von sonstigen Straftaten zur Verfügung stehen.

„Die Novelle des Passgesetzes wird auch neue Möglichkeiten in der Kriminalitätsbekämpfung mit sich bringen. So soll die Datenübermittlung von Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten an die Passbehörden abgesichert werden und es möglich sein, strafprozessuale Daten für bestimmte Verfahren nach dem Passgesetz 1992 zu verarbeiten. Eine wesentliche Erleichterung für die Kriminalitätsbekämpfung“, so Gahr abschließend.