„Es gibt eine Weiterentwicklung und Neuausrichtung bei der Bildungsdebatte. Mit dem nun erzielten Kompromiss erlangen Schüler, Lehrer und Eltern neue Möglichkeiten, um den Unterricht innovativ und individualisierter zu gestalten“, so Gahr.
So wird in Zukunft beispielsweise eine flexiblere Gestaltung von Gruppen- und Klassenschüler-Zahlen sowie der Unterrichtszeiten möglich. Mit einer gesetzlich verankerten Ressourcenzuteilung wird auch die finanzielle Grundlage für die durch die neue Autonomie möglichen Verbesserungen gewährleistet. Mit dem Ausbau der Qualitätssicherung in der Schule wird zudem eine langjährige, wichtige Forderung der Schülervertretung erfüllt.
Was die Modellregionen zur Gesamtschule betrifft, so haben sich die Regierungsparteien nach langen Verhandlungen mit den Grünen auf einen gangbaren Weg verständigt. Für die ÖVP war hierbei vor allem das Mitspracherecht von Eltern und Lehrer wichtig. Das wurde mit der vorliegenden Lösung erreicht. Konkret wurde vereinbart, dass eine Schule mittels einfacher Mehrheit der Erziehungsberechtigten und der Lehrer zur gemeinsamen Schule werden kann - aber nur unter gewissen Bedingungen: Zwei Drittel aller Lehrer müssen bei der Beschlussfassung anwesend sein und bei einer weiteren Abstimmung muss ein Drittel aller Eltern zustimmen. Nicht mehr als 15 Prozent aller Schüler der 5. bis 8.Schulstufe und höchstens 15 Prozent aller Schulen können zur gemeinsamen Schule werden. Pro Bundesland dürfen nicht mehr als 5.000 Schüler von als Gymnasien geführten Unterstufen einbezogen werden. „Das Bildungspaket bringt mehr Mitgestaltung, Transparenz und Flexibilität und ist eine Chance und Herausforderung Neues zu tun“, so Gahr.
Mit dem beschlossenen Paket wurden zudem die Voraussetzungen für sogenannt Schulcluster und gemeinsame Schulformen geschaffen. Darin können bis zu acht Schulen oder 2.500 Schüler und Schülerinnen zusammengelegt werden. „Voraussetzung dafür ist allerdings ein klares pädagogisches und organisatorisches Konzept, das zwischen Schulen sowie Bundes- und Landesbehörden abzustimmen ist. Die Kleinstschulen vor allem im ländlichen Raum bleiben dabei jedoch außen vor, ihre Existenz ist gesichert“, sagt Gahr abschließend.