In seiner heutigen Sitzung hat der Nationalrat das Bundesgesetz zur Primärversorgung beschlossen. „Von diesem neuen Zusatzangebot sollen neben den Menschen unsere Hausärzte profitieren, die ganz klar das Rückgrat für die medizinische Versorgung der Bevölkerung sind. Vor allem für den ländlichen Raum ist diese wohnortnahe, zusätzliche Erstversorgung ein wichtiger Schritt, denn gerade in abgelegenen Regionen ist es oft schwierig, eine hausärztliche Betreuung zu finden. Für Tirol sind sechs solcher Primärversorgungszentren oder -netzwerken vorgesehen, die auch zu einer gewissen Entlastung der Spitalsambulanzen beitragen“, informiert Tirols Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg.
Um sowohl den Anforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft, als auch dem Hausärzte-Mangel Rechnung zu tragen, wurden neben dem Primärversorgungsgesetz weitere wichtige Maßnahmen beschlossen, um die flächendeckende bestmögliche medizinische Versorgung auch zukünftig sicherzustellen: „So braucht es eine attraktivere und verstärkte allgemeinmedizinische Ausbildung im Medizinstudium und in den Spitälern. Aufgabe der Länder wird es zudem sein, eine bedarfsgerechte Zahl an Ausbildungsplätzen zu schaffen. Außerdem brauchen unsere Ärzte eine Entlastung von bürokratischen Aufgaben“, so Tilg. Für ihn steht fest: „Wenn der Bund, die Länder, die Sozialversicherungsträger und die Vertretungen der unterschiedlichen Gesundheitsberufe an einem Strang ziehen, wird dieses Reformprojekt erfolgreich sein und auch rechtlich abgesicherte Kooperationsmodelle mit anderen Gesundheitsberufen können umgesetzt werden.“