Rasche und nachhaltige Entlastung für kleine Einkommen
Heute, Donnerstag, noch pünktlich vor der Nationalratswahl am 29. September wurde ein Teil der Steuerreform, die noch von der Bundesregierung unter Sebastian Kurz ausverhandelt wurde, beschlossen. Dabei gibt es vor allem für Geringverdiener eine spürbare Steuererleichterung. „Wir entlasten niedrige Einkommen um 700 Millionen Euro durch die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Für Arbeitnehmer ist eine Entlastung von bis zu 300 Euro im Jahr vorgesehen, Pensionisten profitieren mit bis zu 200 Euro im Jahr. Diese Rückerstattung geschieht ganz unbürokratisch über die Arbeitnehmerveranlagung. Pensionisten und Arbeitnehmer haben somit keinen Mehraufwand und profitieren automatisch von der Steuersenkung“, erklärt der Tiroler ÖVP-Abgeordnete Hermann Gahr, er tritt für den Wahlkreis Innsbruck-Land als Spitzenkandidat bei der NRW 2019 an.
Auch die bäuerlichen Familienbetriebe in der Land- und Forstwirtschaft profitieren von der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Konkret werden bei Landwirten und Gewerbetreibenden die Krankenversicherungsbeiträge von 7,65 Prozent auf 6,8 Prozent gesenkt, damit werden rund 130.500 Bäuerinnen und Bauern spürbar entlastet. Die Differenz von 0,85 Prozent soll der Bund übernehmen, damit keine zusätzlichen Kosten auf die Länder zukommen. Zudem kommt es zu einer Verlängerung des sanktionsfreien Zeitraumes bei der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung bis zum 31.03.2020.
„Ich bin froh, dass wir trotz politisch schwierigen Zeiten noch Teile der ausverhandelten Steuerreform mit der FPÖ umsetzen können. Besonders wichtig ist es mir, dass Geringverdiener, Pensionisten und auch bäuerliche Familienbetriebe deutlich entlastet werden. Die heimischen Bäuerinnen und Bauern leisten mit ihren täglichen harten Arbeit einen wesentlichen Beitrag für unser Land und produzieren Lebensmittel in höchster Qualität. Wir sollten nie vergessen, dass wir drei Mal am Tag einen Bauern brauchen, der uns unserer Lebensgrundlage liefert“, sagt Gahr.
Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachungen sind wichtiger Teil der Steuerreform
Teil des Paketes ist auch eine Entlastung und Vereinfachung für Kleinunternehmer sowie Land- und Forstwirte, durch eine einfachere Pauschalisierung und gezielten Bürokratieabbau. So wird die Kleinunternehmergrenze, also der Beginn der Umsatzsteuerpflicht, von derzeit 30.000 Euro auf 35.000 Euro pro Jahr erhöht. Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von 400 auf 800 Euro angehoben.
Mit der Steuerreform wird umweltfreundliches Verhalten belohnt. „Mit der Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen setzen wir ein klares Zeichen für den Umweltschutz und für die saubere Energiegewinnung. Um den Energiewandel zu schaffen, müssen wir künftig noch mehr auf erneuerbare Energien setzen und diese Steuerentlastung ist ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit“, betont Gahr.
„Mit diesem Paket setzen wir eine verantwortungsvolle Steuerpolitik, ohne neue Steuern und Schulden auf Kosten der nächsten Generationen um. Am 29.9 geht es jetzt darum, die neue Volkspartei und Sebastian Kurz zu stärken, damit dieser erfolgreiche Weg mit Entlastungen und Verwaltungsvereinfachungen für die Österreicherinnen und Österreich fortgesetzt werden kann“, so Gahr abschließend.