„Der Tiroler Landtag hat die von der Europäischen Kommission monierten Punkte für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Gesetz verankert. Tirol hat seine Hausaufgaben rechtzeitig erfüllt. Das Tiroler Wettunternehmergesetz ist jetzt auch europafit“, freut sich LAbg. Martin Wex über die gelungen Gesetzesinitiative. Hintergrund ist, dass die EU-Kommission wegen nicht vollständiger Umsetzung der 4. und 5. Geldwäsche-Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rats ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet hat, dessen Erfüllungsfrist am 8. August endet. Da diese Gesetzesmaterie großteils in die Kompetenzen der Länder fällt, bestand auch von Tiroler Seite Handlungsbedarf.
"Das Gesetz ist nicht nur novelliert, sondern gänzlich neu gefasst worden", so Wex: „Ich danke der ressortzuständigen Landesrätin Parizia Zoller Frischauf für die hervorragende legistische Aufarbeitung dieser sehr komplexen Sachmaterie.“ Das neue Tiroler Wettunternehmergesetz, das heute Abend vom Tiroler Landtag mehrheitlich mit Gegenstimmen der Liste Fritz beschlossen wurde, löst das antiquierte Buchmacher- und Totalisateurgesetz ab.
Die wesentliche Punkte des Gesetzes sind ein verbesserter Kinder- und Jugendschutz mit einem klar definierten Zutritts- und Spielverbot, verschärfte Voraussetzungen und klarere Verantwortlichkeiten für die Wettunternehmer selbst sowie die Aufnahme der von der EU vorgegebenen Richtlinien zur Bekämpfung zur Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
Die Öffnungszeiten der Wettlokale in Tirol bleiben weiterhin restrektiv: Geöffnet bleiben dürfen Wettlokale bis maximal 24 Uhr. Dabei muss der Zugang in die Wettlokale jederzeit allgemein möglich sein, das selektive Öffnen für Kunden nach Betätigung der Klingel wird untersagt. „Damit wir den so genannten „Klingelbetrieben“ endgültig der Garaus ausgemacht“, stellt Martin Wex fest. Auch müssen wesentliche Daten und Vorgänge aus dem Wettgeschehen in einem digitalen Wettbuch dokumentiert werden.