Um die finanziellen Sorgen in dieser derzeit noch nie dagewesenen Situation zu lindern, ist es Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader wichtig, dass die Beihilfen wie gewohnt pünktlich ausbezahlt werden. „Die Wohnbauförderungsstelle hält einen Notbetrieb aufrecht. Wir bemühen uns, Beihilfen rasch zu bearbeiten. Sollten sich die Einkommensverhältnisse ändern, werden natürlich auch die Beihilfen entsprechend angepasst.“
Wohnbauförderungs-Kredite zum Null-Tarif stunden
Um finanzielle Engpässe überbrücken zu können, bietet die Wohnbauförderung nun eine Stundung an. „Wir werden all jenen unter die Arme greifen, die sich aufgrund geänderter Einkommensverhältnisse schwertun, die Wohnbauförderungs-Rückzahlungsrate zu stemmen“, informiert die Wohnbaulandesrätin.
Um soziale Härtefälle zu vermeiden, wird das Land für die Dauer einer außerordentlichen wirtschaftlichen Belastung eines Kreditnehmers ohne Verrechnung von Verzugszinsen Rückzahlungsraten eines Förderungskredits stunden.
Kontakt-Info
Wenn Sie eine Wohnbeihilfe oder Mietzinsbeihilfe beziehen und sich Ihre Einkommensverhältnisse wesentlich geändert haben, so senden Sie Ihre aktuellen Einkommensnachweise (z.B. AMS-Bestätigung) per Email an die Abteilung Wohnbauförderung unter wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
Tipp für eine noch raschere Erledigung
Die Wohnbeihilfe bzw. Mietzinsbeihilfe sind nach Möglichkeit über unsere Online-Formulare zu beantragen – für die Antragstellung ist eine Handy-Signatur erforderlich. Näheres dazu findet sich unter www.tirol.gv.at/wohnbau